Patientenverfügung und weitere Vorsorgemöglichkeiten für das Lebensende: Wie kann ich meinen Angehörigen im Trauer helfen
Viele Ereignisse, die am Ende unseres Lebens auf uns zukommen, lassen sich nicht beeinflussen. Allerdings kann man seine Wünsche und Vorstellungen vorab definieren, für den Fall, dass man es einmal z.B. wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr kann. Man kann vorzeitig feststellen, was nach dem Tod passieren soll und dadurch die Last der schwierigen Entscheidungen seinen Hinterbliebenen abnehmen. Außerdem ist meistens kein Problem, seinen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und andere Vorsorgeinstrumente im Laufe des Lebens anzupassen, wenn sich Ihre Wünsche geändert haben. Hier sind einige Möglichkeiten aufgelistet, welche Vorsorgemaßnahmen man unternehmen kann.
Vorsorgevollmacht
Durch die Vorsorgevollmacht wird eine Person berechtigt, in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie zu krank oder pflegebedürftig werden, um Ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen. Die Bereiche, in denen die Vollmacht gilt, bestimmen Sie selbst: z.B., Verträge, Bankoperationen, Immobilienkäufe und –verkäufe etc. Die Vorsorgevollmacht sollte notariell beglaubigt sein.
Betreuungsverfügung
Wenn Sie wegen eines Unfalls, einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen, bestellt das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer. Durch die Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer Ihr Betreuer sein soll. Sie können aber auch die unerwünschten Kandidaturen ausschließen.
Organspendeausweis
Möchten Sie, dass Ihre Organe nach Ihrem Tod gespendet werden? Dann sollten Sie einen Organspendeausweis ausfüllen. Damit die Organspende korrekt durchgeführt werden könnte, sollen Sie in Ihrer Patientenverfügung einen Hinweis auf Ihren Organspendeausweis geben.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird festgestellt, welche ärztlichen Maßnahmen getroffen werden sollen, falls Sie als Patient nicht in der Lage sein werden, ihren Willen selbständig zu äußern. Beispielsweise soll es in der Patientenverfügung vorgemerkt werden, ob Sie künstliche Ernährung und Wiederbelebungsmaßnahmen akzeptieren. Man kann auch bewilligen, dass seine Angehörigen im Ernstfall die Entscheidung treffen sollen. Sie können die Patientenverfügung jederzeit wiederrufen.
Sterbefallvorsorge
Damit Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod neben dem Trauer, nicht noch in finanziellen Notstand geraten, können Sie noch zu Lebzeiten die Sterbefallvorsorge erledigen. Das kann durch spezielle Versicherungen oder Anlageformen durchgeführt werden.
Hier können Sie sich über weitere Vorsorgemöglichkeiten informieren.