Für Pflegehilfsmittel sind nicht die Krankenkassen, sondern die Pflegekasse zuständig. Entsprechend übernehmen diese auch die Kosten für bewilligte Pflegehilfsmittel. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist:
- Das Pflegehilfsmittel muss im Hilfsmittelverzeichnis, Bereich Pflegehilfsmittel, verzeichnet sein
- Der Antragsteller muss eine der 3 gesetzlichen Pflegestufen besitzen bzw. das Hilfsmittel vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) angeraten bekommen haben
- Es muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden
- Das Pflegehilfsmittel muss bewilligt werden
Handelt es sich um zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, werden monatliche Kosten bis zu 31,00 Euro übernommen. Darüber hinaus gehende Kosten muss der Betroffene selbst übernehmen. Für technische Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse den Löwenanteil. Auf den Versicherten kommt lediglich eine Zuzahlung von 10%, höchstens aber 25,00 Euro pro Hilfsmittel zu.